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Die GEMA-Anmeldung
Grundsätzlich muss jeder Tonträger zur Überprüfung
bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und
mechanische Vervielfältigungsrechte) angemeldet werden. Bei dieser
Überprüfung wird anhand Ihrer Angaben (Titelname, Komponist,
Texter, Bearbeiter oder ggf. Verlag) ermittelt, ob es sich dabei um Titel
handelt, welche durch die GEMA vertreten werden. Je nach Anzahl der durch
die GEMA vertretenen (man sagt GEMA-pflichtigen) Titel sowie je nach Verwendungszweck
Ihres Tonträgers werden GEMA-Lizenzen in Rechnung gestellt. Die Anmeldung
Ihres Tonträgers zur Überprüfung bei der GEMA ist nicht
mit einer GEMA-Mitgliedschaft zu verwechseln. Sie werden nicht automatisch
Mitglied der GEMA, wenn Ihr Tonträger zur Überprüfung dort
angemeldet wird. Eine Mitgliedschaft bei der GEMA ist keine Voraussetzung
zur Herstellung eines Tonträgers.
GEMA-Abwicklung Ihrer Produktion
Die GEMA-Anmeldung kann generell über uns erfolgen. Dann berechnen
wir Ihnen einen einmaligen Pauschalbetrag für die Abwicklung, sowie
die entsprechenden GEMA-Lizenzen. Bitte füllen Sie dazu beiliegendes
GEMA-Formular
aus.
Gerne können Sie Ihre GEMA-Anmeldung auch selbst vornehmen. Wir benötigen
dann allerdings vor der Pressung eine Freistellung seitens der GEMA
über diesen Tonträger. Ohne den Nachweis, dass die Produktion
bereits ordnungsgemäß angemeldet bzw. abgerechnet ist, dürfen
wir keinen Tonträger ausliefern.
Wann ist ein Titel überhaupt GEMA-pflichtig?
- Wenn einer der Urheber (z.B. Komponist, Texter, Bearbeiter) GEMA-Mitglied
ist.
- Wenn der Titel bei einem Musikverlag unter Vertrag ist und dieser
Verlag GEMA-Mitglied ist.
Wann ist ein Titel nicht GEMA-pflichtig
(GEMA-Frei)?
- Wenn keiner der Urheber (weder Komponist, noch Texter, noch Bearbeiter)
GEMA-Mitglied ist.
- Wenn der Urheber länger als 75 Jahre verstorben ist (z.B. bei
vielen klassischen Kompositionen) und das Werk nicht in einer bearbeiteten
Version verlegt und geschützt ist.
Weitere Details zur GEMA-Anmeldung
1. Allgemeines
Ist keine Musik auf Ihrer CD oder DVD enthalten, entfällt eine GEMA-Meldung.
Wenn Musik auf Ihren Tonträgern enthalten ist, muss die Produktion
bei der GEMA gemeldet werden. In diesem Fall senden Sie uns einfach das
ausgefüllte Freistellungsformular der GEMA ausgefüllt zurück.
2. GEMA-Anmeldung 2.1
Auch wenn alle Titel auf dem Tönträger GEMA-frei sind, muß
die Vervielfältigung gemeldet werden. Es fallen dann aber keine Kosten
an. Es muß lediglich die GEMA-Werkmeldung an die GEMA geschickt werden.
2.2 Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind,
es sich aber um Promotionexemplare handelt, fällt eine GEMA-Mindestvergütung
an. Bitte geben Sie auf dem Werkmeldeformular einfach als Verwendungszweck
„Promotionsexemplare“ an. 2.3
Wenn alle Titel GEMA-pflichtig sind und der Tonträger verkauft werden
soll, berechnet sich die Gebühr nach dem Verkaufspreis an den Handel.
Beispielrechnung:
Bei einem Einzelverkaufspreis im Handel von 15 Euro ergeben sich Lizenzgebühren
von 1,39 Euro pro Tonträger. Das entspricht 9,25% vom Nettopreis.
Schreiter’s Media Service kann gegen eine Aufwandpauschale die GEMA-Anmeldung
für Sie übernehmen.
Sollten Sie die GEMA-Anmeldung selbst übernehmen, stellt Ihnen die
GEMA die eventuell zu zahlenden Lizenzen direkt in Rechnung.
Wenn Ihre Unterlagen bei der GEMA eingegangen und geprüft wurden, erhalten
wir von der GEMA eine Freistellung zur Produktion. Vor Auslieferung der
CDs/DVDs benötigen wir diese Freistellung. Ohne Freigabe der GEMA dürfen
wir keine Audio CDs und DVDs ausliefern!
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Aktuelle und weiterführende Informationen finden Sie
bei der GEMA:
GEMA Generaldirektion
Rosenheimer Straße 11
81667 München
Telefon 0 89 / 4 80 03-00
Telefax 0 89 / 4 80 09 69 |